Versandetiketten und PPWR – was Einkäufer seit August 2026 wissen müssen

Seit dem 12. August 2026 gilt in der ganzen EU die neue Verpackungsverordnung PPWR (Verordnung (EU) 2025/40). Sie ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG – und sie betrifft auch Etiketten. Wer die richtigen Unterlagen vom Etikettenlieferanten anfordert, spart sich später Rückfragen von Kunden und Behörden.

Warum betrifft die PPWR auch Etiketten?

Ein Etikett, das auf einem Karton, Beutel oder einer Dose klebt, wird in der Regel als Teil der Verpackung behandelt. Was für die Verpackung gilt, muss deshalb auch das Etikett mittragen – vom Papier bis zum Klebstoff.

Die wichtigsten Anforderungen im Überblick

ThemaWas giltAb wann
SchwermetalleBlei, Cadmium, Quecksilber und Chrom (VI) zusammen höchstens 100 mg/kg12. August 2026
PFAS bei Lebensmittelkontakt25 ppb je einzelnem PFAS, 250 ppb Summe, 50 ppm PFAS gesamt12. August 2026
KonformitätserklärungHersteller müssen die Konformität bewerten, eine EU-Konformitätserklärung ausstellen und die technische Dokumentation aufbewahren12. August 2026
Kennzeichnungeinheitliche Etiketten zur Materialzusammensetzung und Mülltrennung (Details folgen in Durchführungsrechtsakten)12. August 2028
RecyclingfähigkeitVerpackungen müssen recyclingfähig sein; das Etikett darf das Recycling nicht behindern1. Januar 2030

Was heißt das konkret für Versandetiketten?

Papieretiketten auf Kartons sind beim Recycling in der Regel unkritisch – Karton und Papier gehen gemeinsam in die Papierverwertung. Wichtig sind schadstoffarmes Papier, ein geeigneter Klebstoff und eine Konformitätserklärung des Lieferanten.

Etiketten auf Kunststoffverpackungen sollten so gewählt werden, dass sie das Recycling des Kunststoffs nicht stören. Fragen Sie Ihren Verpackungs- oder Etikettenlieferanten nach der passenden Kombination aus Material und Klebstoff.

Thermoetiketten: Bisphenol A ist in Thermopapier in der EU schon seit 2020 beschränkt. Achten Sie zusätzlich auf phenolfreies Thermopapier – das vereinfacht die Dokumentation.

Checkliste für den Einkauf

1. Konformitätserklärung (PPWR) für das Etikettenmaterial anfordern und ablegen.
2. Bei Lebensmittelverpackungen: Bestätigung zu PFAS und zur Eignung für Lebensmittelkontakt anfordern.
3. Bei Thermoetiketten: phenolfreies Material wählen.
4. Herkunft des Papiers klären – z. B. FSC®-zertifizierte Papierfabriken in Europa.
5. Unterlagen zusammen mit der Bestellung aufbewahren.

Was Sie bei uns bekommen

Unsere Versand- und Thermoetiketten bestehen aus PPWR-konformem Papier europäischer Papierfabriken mit FSC®-Zertifikat. Die Thermo ECO ist frei von Bisphenol A, Thermo TOP ist phenolfrei. Die PPWR-Konformitätserklärung für das Papier und die FSC®-Zertifikate der Papierfabriken erhalten Sie auf Anfrage zu jeder Bestellung.

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.

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